Für Selbstständige

Buchhaltung für Selbstständige & Freiberufler

Als Selbstständige:r ist Ihre Zeit Ihr wertvollstes Gut. Statt abends Belege zu sortieren, übergeben Sie Ihre laufende Buchhaltung an uns — digital, unkompliziert und mit klaren monatlichen Auswertungen.

Kurz gesagt

Was bringt Selbstständigen und Freiberuflern eine ausgelagerte Buchhaltung?

Selbstständige und Freiberufler übergeben BuhaSolutions ihre laufende Buchhaltung vollständig digital: Belege reichen Sie per Upload, Scan oder E-Mail ein, wann immer sie anfallen. Wir buchen laufend statt kurz vor der Frist, überwachen Ihre offenen Posten und liefern jeden Monat eine BWA, an der Sie sehen, wie Ihr Unternehmen steht. So entfällt das Belegsortieren an Abenden und Wochenenden. BuhaSolutions ist Buchhaltungsdienstleister und kein Steuerberater — Ihre Steuererklärungen erstellt Ihre Steuerkanzlei.

  • Belege digital einreichen — kein Sortieren, kein Verschicken.
  • Laufende Buchung statt Stapelverarbeitung kurz vor der Frist.
  • Offene Posten im Blick: Sie sehen, welche Rechnungen noch offen sind.
  • Monatliche BWA als Überblick über Erlöse, Kosten und vorläufiges Ergebnis.
  • Preis nach Jahresumsatz — die Staffel beginnt bei einem Jahresumsatz bis 30.000 €.
Typische Herausforderungen

Das kennen Selbstständige nur zu gut

Buchhaltung ist selten das, wofür man sich selbstständig gemacht hat.

  • Belege stapeln sich, bis kurz vor der Frist Stress entsteht
  • Unsicherheit, ob alles korrekt und vollständig erfasst ist
  • Kein Überblick über offene Rechnungen und die eigene Liquidität
  • Buchhaltung frisst Abende und Wochenenden
Wie wir helfen

So entlastet BuhaSolutions Sie

Belege digital

Belege per Upload oder E-Mail einreichen — wann immer sie anfallen.

Monatliche Auswertung

Sie sehen jeden Monat, wie Ihr Unternehmen steht.

Fristen im Griff

Wir arbeiten laufend — kein Frist-Stress mehr.

Klare Leistungsabgrenzung

BuhaSolutions ist Buchhaltungsdienstleister und kein Steuerberater. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Steuerberatung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten — gerne arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrer Steuerkanzlei.

Häufige Fragen

Für Selbstständige — kurz erklärt

Ja. Gerade bei kleinen Strukturen spart der digitale Belegweg viel Zeit. Unser Kostenrechner gibt Ihnen eine Orientierung — die Einstiegspakete sind bewusst überschaubar.

Ja. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung sowohl für die EÜR als auch für die doppelte Buchführung.

Für die Steuererklärung ja. Wir liefern die sauber gebuchten Daten, Ihre Steuerkanzlei erstellt die Erklärung.

Mehr Zeit für Ihr Geschäft

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