So bearbeiten wir Ihre Belege
Wie Ihre Belege zu uns kommen und was danach mit ihnen passiert: Übergabe, Erfassung, Kontierung und geordnete Ablage. Das ist ein Arbeitsschritt innerhalb der Finanzbuchhaltung — kein eigenes Leistungspaket.
Kurz eingeordnet
Die Bearbeitung Ihrer Belege ist keine eigene Leistung, die Sie separat buchen. Sie gehört fest zur Finanzbuchhaltung und bildet die Schritte 2 bis 4 unseres Ablaufs der Zusammenarbeit ab. Diese Seite erklärt diesen Teil des Ablaufs im Detail — welche Leistungen wir anbieten, sehen Sie auf der Seite Leistungen.
Wie Sie uns Ihre Belege übergeben
Sie wählen den Weg, der zu Ihrem Arbeitsalltag passt. Die Übergabetermine legen wir gemeinsam fest, damit Sie feste Zeitpunkte im Monat haben und nichts liegen bleibt.
- Upload: Sie laden Ihre Belege gesammelt hoch — als Foto, Scan oder PDF.
- Post: Sie senden uns Ihre Papierbelege zu.
- Persönlich: Sie bringen die Unterlagen vorbei.
- Feste Übergabetermine: vereinbarte Zeitpunkte im Monat statt Sammelaktion zum Jahresende.
- Vollständigkeit: Wir melden uns, wenn ein Beleg fehlt oder unklar ist.
Was danach mit Ihren Belegen passiert
Vom eingegangenen Beleg bis zur fertigen Buchung sind es drei nachvollziehbare Arbeitsschritte.
Erfassen
Jeder Beleg wird erfasst und einem Geschäftsvorfall zugeordnet. Papierbelege werden dafür eingescannt.
Kontieren
Wir kontieren nach Ihrem Kontenrahmen und prüfen die Buchung, bevor sie in den Buchungslauf geht.
Ablegen
Der Beleg wird revisionssicher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) abgelegt und bleibt auffindbar.
Belegbearbeitung ist Teil von sechs Schritten
Erstgespräch, Belege übergeben, digitale Erfassung, Buchungslauf, Monatsabschluss und Übergabe — die Belegbearbeitung sitzt mittendrin. Den kompletten Ablauf mit allen sechs Schritten finden Sie auf einer eigenen Seite.
- Erstgespräch
- Belege übergeben
- Digitale Erfassung
- Buchungslauf
- Monatsabschluss & Auswertung
- Übergabe
Ihre Belege sind bei uns geordnet und geschützt
Klare Leistungsabgrenzung
BuhaSolutions ist Buchhaltungsdienstleister und kein Steuerberater. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Steuerberatung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten — gerne arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrer Steuerkanzlei.
Belegübergabe — kurz erklärt
Das hängt von der Belegart und den GoBD-Vorgaben ab. Wir erklären Ihnen im Erstgespräch, welche Originale Sie aufbewahren müssen und welche Unterlagen rein elektronisch geführt werden dürfen.
In der Regel monatlich zu einem festen Termin. So bleiben die Auswertungen aktuell und es entsteht kein Rückstau. Den Rhythmus stimmen wir im Erstgespräch ab.
Nein. Sie ist Bestandteil der Finanzbuchhaltung und wird nicht separat beauftragt oder abgerechnet. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Seite Leistungen.
Die GoBD sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form". Sie regeln, wie Belege und Buchungen nachvollziehbar und unveränderbar abgelegt werden müssen.
Ordnung von Anfang an — wir richten Ihren Belegweg ein
Im kostenlosen Erstgespräch legen wir fest, wie Sie Ihre Belege übergeben und zu welchen Terminen.