Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Hier finden Sie Antworten zu Sicherheit, Kosten, Abläufen und zur klaren Abgrenzung von der Steuerberatung. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach an.
Leistungen & Abgrenzung
Nein. BuhaSolutions ist ein Buchhaltungsdienstleister und kein Steuerberater. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Steuerberatung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten.
Nein. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und arbeiten Hand in Hand mit Ihrer Steuerkanzlei. Die Datenübergabe erfolgt DATEV-konform — Ihr Steuerberater bleibt für Jahresabschluss und Steuererklärungen zuständig.
Ja. Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung sind im Rahmen von § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zulässig. Wir halten uns strikt an diese Abgrenzung und bewerben keine steuerberatenden Leistungen.
Nein. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine steuerberatende Tätigkeit. Wir liefern die sauber gebuchten Daten — Ihre Steuerkanzlei erstellt die Voranmeldung.
Sicherheit & Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Buchhaltungsleistungen verarbeitet. Details regeln wir in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Ablauf & Zusammenarbeit
Digital — per Upload, Scan oder E-Mail. Sie müssen nichts sortieren oder verschicken. Die Belege werden per OCR erfasst und GoBD-konform archiviert.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden werktags. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns telefonisch oder über WhatsApp.
Strukturiert und ohne Betriebsunterbrechung: Wir übernehmen Stammdaten und laufende Vorgänge, richten den digitalen Belegweg ein und stimmen den Kontenrahmen mit Ihnen ab.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach Ihrem Jahresumsatz (netto), Ihrer Rechtsform und dem Abrechnungszeitraum. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den Betrag mit vollständigem Rechenweg; das verbindliche Angebot erstellen wir individuell.
Die konkreten Vertragsbedingungen besprechen wir individuell im Erstgespräch und halten sie transparent im Angebot fest.
Kosten & Preise
Die Gebühr für die laufende Buchhaltung wird als Wertgebühr berechnet. Ihr Jahresumsatz (netto) ist der Gegenstandswert und bestimmt die Stufe der Gebührentabelle, an der wir uns orientieren (Handbuch 2026 / StBVV); daraus ergibt sich der Tabellenwert von einem Zehntel. Diesen Wert multiplizieren wir mit dem Zehntelsatz Ihrer Rechtsform — 6/10 für Einzelunternehmen, 7/10 für Personengesellschaften, 8/10 für GmbH, UG und AG — und erhalten den Monatssatz. Für ein Quartal wird er mit 3 multipliziert, für ein Jahr mit 12. Beispiel: Bei 50.000 € Jahresumsatz beträgt der Tabellenwert 17,40 €; ein Einzelunternehmen zahlt damit 104,40 € netto im Monat, eine GmbH 139,20 € netto im Monat. Alle Beträge sind Nettobeträge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer; verbindlich ist das individuelle Angebot.
Nein. Die Belegmenge ist keine Grundlage für die Gebühr. Berechnet wird sie allein aus Ihrem Jahresumsatz (netto) als Gegenstandswert, dem Zehntelsatz Ihrer Rechtsform und dem gewählten Abrechnungszeitraum — monatlich, quartalsweise oder jährlich. Weicht ein Auftrag deutlich vom Regelfall ab, sprechen wir das vorher an und halten es im Angebot fest.
Nein. Das Erstgespräch bei BuhaSolutions ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Umfang, Buchführungsart, Zuständigkeiten und Preis. Erst danach erhalten Sie ein schriftliches, individuelles Angebot.
Abgrenzung & Recht
Ein Buchhaltungsbüro wie BuhaSolutions übernimmt die laufende Buchführung: Geschäftsvorfälle buchen, Debitoren- und Kreditorenkonten führen, offene Posten überwachen und monatliche Auswertungen erstellen. Steuerberaterinnen und Steuerberater dürfen darüber hinaus steuerberatend tätig werden — Jahresabschluss, Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und steuerliche Rechtsberatung sind ihnen vorbehalten. Beides ergänzt sich: Wir buchen laufend, Ihre Steuerkanzlei arbeitet auf dieser Grundlage weiter.
GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Konkret bedeutet das: Jeder Geschäftsvorfall wird zeitnah, vollständig, richtig und geordnet erfasst, spätere Änderungen bleiben nachvollziehbar, und Belege werden unveränderbar und auffindbar archiviert. BuhaSolutions bucht und archiviert nach diesen Grundsätzen.
Die gesetzlichen Fristen ergeben sich aus § 147 AO: Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde beziehungsweise der Beleg entstanden ist. Ihre digital erfassten Belege archivieren wir GoBD-konform, sodass sie über die gesamte Frist auffindbar bleiben. Wie die Fristen in Ihrem konkreten Fall zu beurteilen sind, klärt Ihre Steuerkanzlei.
Bei einer Betriebsprüfung verlangt das Finanzamt Zugriff auf Ihre Buchführungsdaten und Belege. Weil wir GoBD-konform buchen und archivieren, liegen Buchungen, Belege und Auswertungen geordnet und nachvollziehbar vor und können bereitgestellt werden. Die steuerliche Begleitung der Prüfung übernimmt Ihre Steuerkanzlei — sie vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt. Wir liefern die Daten und Unterlagen zu, die dafür gebraucht werden.
Ja. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer. Die Pflicht, Einnahmen und Ausgaben vollständig und geordnet aufzuzeichnen und Belege aufzubewahren, bleibt davon unberührt. BuhaSolutions übernimmt diese laufenden Aufzeichnungen auch bei kleinen Umsätzen — die Gebühr richtet sich nach dem Jahresumsatz als Gegenstandswert, und die Gebührentabelle beginnt bei einem Gegenstandswert bis 10.000 €. Ob die Regelung für Sie günstig ist, beurteilt Ihre Steuerkanzlei.
Zusammenarbeit & Ablauf
Für den Start brauchen wir Ihre Stammdaten (Firmierung, Anschrift, Rechtsform, Steuernummer), Ihre Bankverbindungen beziehungsweise Kontoauszüge, den bisher verwendeten Kontenrahmen und die zuletzt vorhandenen Auswertungen. Dazu kommen die laufenden Belege des aktuellen Zeitraums und die Kontaktdaten Ihrer Steuerkanzlei. Was im Einzelfall noch fehlt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch — vorab müssen Sie nichts sortieren.
Nach dem Erstgespräch richten wir Kontenrahmen, Belegwege und Übergabetermine ein; sobald das steht, läuft Ihre Buchhaltung im Regelbetrieb. Wie schnell das geht, hängt vor allem davon ab, wie vollständig Stammdaten und bisherige Auswertungen vorliegen. Den konkreten Starttermin legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest; ein Monats- oder Jahreswechsel ist der einfachste Schnitt.
Ja. Wir übergeben die laufende Buchhaltung DATEV-konform, sodass Ihre Steuerkanzlei ohne Konvertierungsaufwand weiterarbeiten kann. Das gilt für Unternehmensmandate ebenso wie für die Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien. Format, Umfang und Termine der Übergabe stimmen wir vorab individuell ab.
Standardmäßig monatlich. Nach dem Monatsabschluss erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die Summen- und Saldenliste. Ein anderer Turnus, zum Beispiel quartalsweise, ist möglich — die Taktung vereinbaren wir im Erstgespräch.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist eine monatliche Übersicht aus Ihrer Buchhaltung. Sie stellt Erlöse, Kosten und das vorläufige Ergebnis eines Zeitraums gegenüber und zeigt die Entwicklung im Jahresverlauf. Damit sehen Sie früh, wie Ihr Unternehmen läuft, statt erst am Jahresende. Auf Wunsch gehen wir die BWA mit Ihnen durch und erklären die einzelnen Positionen — Banken und Förderstellen fragen sie regelmäßig an.
Ja. Bei BuhaSolutions betreut Sie eine feste Ansprechperson — kein Callcenter und keine wechselnden Zuständigkeiten. Inhaber ist Ramazan Özen, geprüfter Bilanzbuchhalter und Unternehmensberater. Sie erreichen uns unter 030 76901410 und per E-Mail an info@buhasolutions.de, Mo–Fr von 10:00 bis 17:00 Uhr; Termine darüber hinaus vereinbaren wir gern.
Für wen wir arbeiten
Es gibt keine feste Umsatz- oder Mitarbeitergrenze. Auslagern lohnt sich, sobald die Buchhaltung regelmäßig Zeit bindet, die im Kerngeschäft fehlt, sobald Auswertungen zu spät für Entscheidungen kommen oder eine interne Buchhaltungskraft bei Urlaub und Krankheit nicht vertreten werden kann. BuhaSolutions betreut Selbstständige und Gründer ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen; die Gebühr richtet sich nach Jahresumsatz, Rechtsform und Abrechnungszeitraum und bildet damit auch kleine Aufträge ab.
BuhaSolutions sitzt am Britzer Damm 117 in 12347 Berlin und betreut Unternehmen in Berlin und bundesweit. Weil die laufende Buchhaltung digital abläuft — Belege reichen Sie online ein, Auswertungen erhalten Sie zeitnah — ist die Zusammenarbeit auch ohne regelmäßige persönliche Termine möglich. Wer vorbeikommen möchte, findet uns Mo–Fr von 10:00 bis 17:00 Uhr in Berlin-Britz.
Wir beraten Sie auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Arabisch. Welche Sprache Sie bevorzugen, sagen Sie einfach bei der Terminvereinbarung — telefonisch unter 030 76901410 oder per E-Mail an info@buhasolutions.de.
Ja. Steuerkanzleien starten häufig mit einzelnen Mandaten oder mit einer Saisonentlastung und bauen die Zusammenarbeit später aus. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung im Hintergrund; die Mandatsbeziehung, der Jahresabschluss und alle steuerberatenden Tätigkeiten bleiben bei der Kanzlei. Die Datenübergabe erfolgt DATEV-konform zu vorher abgestimmten Terminen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
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