Für Gründer

Buchhaltung für Gründer & Start-ups

In der Gründungsphase zählt jede Stunde. Statt sich in Buchhaltung einzuarbeiten, starten Sie mit BuhaSolutions direkt mit sauberen, digitalen Prozessen — und behalten von Anfang an den Überblick über Ihre Zahlen.

Kurz gesagt

Wann sollten Gründer ihre Buchhaltung aufsetzen?

Am besten vor der ersten Ausgangsrechnung. BuhaSolutions richtet Gründerinnen, Gründern und Start-ups die Buchhaltung von Tag eins digital ein — Buchführungsart, Kontenrahmen, Belegorganisation, Kassenführung und eine Fristenübersicht für das erste Geschäftsjahr — und führt sie anschließend laufend weiter. Dadurch muss das erste Geschäftsjahr später nicht aufwendig nachgearbeitet werden. Zur Rechtsformwahl im rechtlichen Sinn und zu Steuerfragen beraten Steuerkanzleien beziehungsweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

  • Bester Einstiegszeitpunkt: vor der ersten Ausgangsrechnung.
  • Eingerichtet werden Buchführungsart, Kontenrahmen, Belegwege und Kassenbuch.
  • Fristenübersicht für das erste Geschäftsjahr inklusive Aufbewahrungspflichten.
  • Übergang in die laufende Finanzbuchhaltung ohne erneuten Systemwechsel.
  • Der Zahlenteil für Bank- und Fördergespräche wird aus Ihrer Planung und später aus Ihren echten Zahlen aufbereitet.
Typische Herausforderungen

Typische Stolpersteine beim Gründen

Buchhaltung wird am Anfang gern aufgeschoben — und rächt sich später.

  • Belege werden gesammelt, aber nicht strukturiert erfasst
  • Unklarheit, was buchhalterisch überhaupt zu tun ist
  • Keine Zeit, sich neben dem Aufbau in Buchhaltung einzuarbeiten
  • Später aufwendiges Nacharbeiten des ersten Geschäftsjahres
Wie wir helfen

So starten Sie sauber durch

Sauberer Start

Digitale Prozesse von Tag eins — kein Nacharbeiten später.

Wir erklären es

Sie verstehen, was passiert — ohne Buchhalter-Kauderwelsch.

Fokus aufs Wachstum

Sie bauen Ihr Unternehmen, wir halten die Zahlen sauber.

Klare Leistungsabgrenzung

BuhaSolutions ist Buchhaltungsdienstleister und kein Steuerberater. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Steuerberatung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten — gerne arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrer Steuerkanzlei.

Häufige Fragen

Für Gründer — kurz erklärt

Am besten ab der ersten Rechnung. Je früher der Belegweg steht, desto weniger müssen Sie später nacharbeiten. Wie der Start konkret aussieht, klären wir in der Existenzgründungsberatung.

Der Umfang richtet sich nach Ihrer Belegmenge. Gerade am Anfang ist diese meist gering — der Kostenrechner gibt Ihnen eine Orientierung.

Überhaupt nicht. Wir erklären Ihnen verständlich, was wir tun und was Sie beitragen — mehr müssen Sie nicht wissen.

Gut gegründet ist halb gewonnen

Starten Sie mit sauberer Buchhaltung

Unverbindlich, kostenlos und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden werktags.